Finanzamt Schwabach

FA-Nr.: 9247

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Schwabach, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Körperschaftsteuer Zentralfinanzamt Nürnberg
Grunderwerbsteuer Finanzamt Ansbach
Erbschaft- und Schenkungssteuer Finanzamt Amberg
Gesonderte Feststellung nach Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 Abgabenordnung Zentralfinanzamt Nürnberg
Kapitalverkehrsteuern und sonstige Verkehrsteuern Zentralfinanzamt Nürnberg
Bußgelder und Strafsachen Finanzamt Nürnberg-Süd
Pfandverwertungsstelle Zentralfinanzamt Nürnberg
Umsatzsteuerprüfung Finanzamt Nürnberg-Süd
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit mehr als 499 Arbeitnehmern Finanzamt Nürnberg-Süd
Besteuerung von Umsätzen, die von nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmern bewirkt werden (inkl. Vergütungsverfahren) Zentralfinanzamt Nürnberg
Verwaltungsaufgaben, die über die Festsetzung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Personenverkehr hinausgehen Finanzamt Weiden
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs Zentralfinanzamt Nürnberg
Prüfung der gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (ohne Kreditinstitute) Finanzamt Nürnberg-Süd
Prüfung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Finanzamt Nürnberg-Süd
Prüfung der Versorgungsbetriebe Zentralfinanzamt Nürnberg
Prüfung der Kreditinstitute sowie der Spar- und Darlehenskassen Zentralfinanzamt Nürnberg
Prüfung der Versicherungsunternehmen Zentralfinanzamt Nürnberg
Steuerfahndung Finanzamt Nürnberg-Süd

Stand: 26.02.2018