Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Schwabach, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
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Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
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Körperschaftsteuer | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Ansbach |
Erbschaft- und Schenkungssteuer | Finanzamt Amberg |
Gesonderte Feststellung nach Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 Abgabenordnung | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Kapitalverkehrsteuern und sonstige Verkehrsteuern | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Bußgelder und Strafsachen | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Pfandverwertungsstelle | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Umsatzsteuerprüfung | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit mehr als 499 Arbeitnehmern | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Besteuerung von Umsätzen, die von nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmern bewirkt werden (inkl. Vergütungsverfahren) | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Verwaltungsaufgaben, die über die Festsetzung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Personenverkehr hinausgehen | Finanzamt Weiden |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Prüfung der gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften (ohne Kreditinstitute) | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Prüfung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Prüfung der Versorgungsbetriebe | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Prüfung der Kreditinstitute sowie der Spar- und Darlehenskassen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Prüfung der Versicherungsunternehmen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Steuerfahndung | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Stand: 26.02.2018