Finanzamt Schwabach

FA-Nr.: 9247

Aufgaben

Das Finanzamt Schwabach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …

  • der Einkommensteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung ..

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Schwabach und ggf. andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unseren Rubriken