Aufgaben
Das Finanzamt Schwabach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …
- der Einkommensteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung ..
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Schwabach und ggf. andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unseren Rubriken