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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Das Finanzamt Schwabach ist in die Bereiche Steuerfestsetzung, Steuererhebung und übriger Bereich untergliedert. 

Steuerfestsetzung:

  • Die Veranlagung von Personengesellschaften und Gemeinschaften mit Gewinneinkünften.
  • Allgemeine Veranlagungsstelle (AVSt).

    Hier werden veranlagt:

    • Einzelsteuerpflichtige mit Gewinneinkünften - Land-/Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbständige.
    • Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften. Das sind Steuerpflichtige, die z. B. neben Arbeitslohn noch Vermietungseinkünfte und evt. Renten beziehen. Einkünfte oder Verluste sind hier der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder umgekehrt.
  • Veranlagung von Arbeitnehmern mit Arbeitslohn, mit Kapitaleinkünften oder sonstigen Einkünften wie z. B. Renten (Arbeitnehmerstelle).
  • Betriebsnahe Veranlagung (BNV), zuständig für Außenprüfungen bei Kleinstbetrieben und zur Aufklärung steuerlich schwieriger Sachverhalte, wenn Unklarheiten zweckmäßigerweise an Ort und Stelle aufgeklärt werden sollen.
  • Rechtsbehelfsstelle (RbSt) für eine einheitliche Einspruchsbearbeitung.
  • Umsatzsteuervoranmeldungsstelle.
  • Kraftfahrzeugsteuerstelle

Steuererhebung

  • Finanzkasse
  • Vollstreckungsstelle; unterteilt in Stellen für veranlagte Steuern und in Sonderstellen für Kraftfahrzeugsteuer und Vollstreckungsersuchen anderer Behörden.

Der übrige Bereich umfasst u. a.

  • die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
  • die Lohnsteuer-Außenprüfung
  • die Wohnungsbauprämienstelle
  • die Bewertung (Einheitswertfeststellung und Bedarfsbewertung für Erbschaftssteuerfälle)
  • die Bodenschätzung (Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter)
  • Stundungs- und Erlassstelle.
  • die EDV-Betreuung
  • die Geschäftsstelle (Organisation, Hausverwaltung usw.)

Die Zuständigkeit richtet sich nach folgenden Kriterien:

Im Veranlagungsbereich, in der Umsatzsteuervoranmeldungsstelle, in der Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle und in der Finanzkasse nach Steuernummern.
Diese setzen sich zusammen aus:

  • der Finanzamtsnummer: für das Finanzamt Schwabach 247/
  • der dreistelligen Bezirksnummer: 150 - 183 (Personengesellschaften)
    200 - 293 (allgemeine Veranlagungsstelle)
    300 - 786 (Arbeitnehmerstellen)
    197 (teilw. Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle)
  • und einer fünfstelligen Unterscheidungsnummer.

In den Vollstreckungsstellen nach den gleichen Steuernummern bzw. nach Alphabet.

In der Bewertungsstelle nach Gemeindebezirken.


Steuererklärung und Steuerbescheid

Weitere Arbeitsgebiete des Innendienstes A bis Z

Außenprüfung

Wichtige Hinweise!

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
    Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht.
  • Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
    Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
    Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
    Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, so können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.

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