Finanzamt Schrobenhausen

mit Außenstelle Neuburg a. d. Donau
FA-Nr.: 9159

Ansprechpartner

Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Schrobenhausen ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Pfaffenhofen, Dachau und Fürstenfeldbruck.

Arbeitsbereich Steuernummern Städte und Gemeinden in den Landkreisen ... Telefon
08252 918
+Nebenstelle
Grunderwerb-
steuer
159/800/00000 - 159/879/99999 Dachau
Fürstenfeldbruck
Neuburg-Schrobenhausen
Pfaffenhofen
211
213

Stand: 30.08.2023