Finanzamt Schrobenhausen

mit Außenstelle Neuburg a. d. Donau
FA-Nr.: 9159

Ansprechpartner

Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Schrobenhausen mit Außenstelle Neuburg ist die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Augsburg-Stadt.