Finanzamt Rosenheim

mit Außenstelle Wasserburg
FA-Nr.: 9156

Ansprechpartner

Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Steuernummern Bereich Telefon
08031 201
+Nebenstelle
156/100/00000 - 156/126/09999 Körperschaften 347
156/126/10000 - 156/135/49999 Körperschaften 350
156/135/50000 - 156/143/99999 Körperschaften 351
156/148/00000 - 156/148/99999 Körperschaften Insolvenzen 351
156/150/00000 - 156/189/99999 Personengesellschaften
und
-gemeinschaften
351
156/190/00000 - 156/191/99999 Beschränkt steuerpflichtige
natürliche Personen
351
156/192/00000 - 156/193/99999 Steuerabzug bei Bauleistungen 350
156/191/00000 - 156/191/99999 Land- u. forstwirtschaftliche
Betriebe
351
156/194/00000 - 156/195/99999 Land- u. forstwirtschaftliche
Betriebe
351
156/197/00000 - 156/197/99999 Reine Arbeitgeber 351
156/200/00000 - 156/205/39999 Einzelunternehmen 347
156/205/40000 - 156/285/19999 Einzelunternehmen 350
156/285/20000 - 156/297/99999 Einzelunternehmen 351
156/297/00000 - 156/297/99999 Einzelunternehmen
Insolvenzen
351
156/296/00000 - 156/296/99999 Arbeitnehmer Ausland 348
156/300/00000 - 156/786/99999 Arbeitnehmer 350

Stand: 09.01.2024