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Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Rosenheim ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Berchtesgaden mit Außenstelle Laufen, Burghausen, Ebersberg, Miesbach, Wolfratshausen mit Außenstelle Bad Tölz und Traunstein.
Arbeitsbereich | Telefon / Fax 08031 201+Nebenstelle |
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Steuerfahndungsstelle | 999 Fax: 959 |
Stand: 30.08.2023