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Finanzamt Regensburg
Galgenbergstraße 31
93053 Regensburg
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Aufgaben
Das Finanzamt Regensburg ist als örtliche Landesfinanzbehörde im Sinne des § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) insbesondere für die Verwaltung der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer zuständig. Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags als Serviceleistung für die Gemeinden und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Außerdem obliegt dem Finanzämtern die Festsetzung und Auszahlung der Investitionszulage sowie der Eigenheimzulage.
Darüber hinaus sind folgende zusätzliche überregionale Zuständigkeiten auf das Finanzamt Regensburg übertragen:
Bereich | Zuständigkeit |
---|---|
Steuerfahndung | Fahndungsprüfungen für alle Finanzämter in der Oberpfalz (ohne Neumarkt) |
Bußgeld- und Strafsachenstelle | Bearbeitung der Bußgeld- und Strafverfahren für alle Finanzämter in der Oberpfalz (ohne Neumarkt) |
Fachstelle für Grundstückswertermittlungen | Bearbeitung der Grundstückswertermittlungen für alle Finanzämter in der Oberpfalz |
Liquiditätsprüfung | für das Finanzamt Cham |
Stand: 10.01.2018
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