Finanzamt Regensburg

FA-Nr.: 9244

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Veranlagungssteuern

Buchstaben/
Aufgabenbereich
Telefon
0941 5024+Nebenstelle
A - C 5012
D - G 5021
H - L 5022
M - N 5031
O - Q 5032
R - S 5041
T - Z 5042
Insolvenzfälle 5202

Stand: 30.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Aufgabenbereich Telefon/Fax
0941 5024
+Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden 5111

Stand: 30.08.2023