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Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Zuständigkeit | Telefon 0941 5024 +Nebenstelle |
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Kanzlei | 7280 Fax: 7299 |
Bereitschaftsdienst | 7294 |
Stand: 30.08.2023
Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische Anzeigen und Mitteilungen
von Montag bis Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
am Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
am Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
erreichbar.
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.