Finanzamt Pfaffenhofen

FA-Nr.: 9154

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Veranlagungssteuern

Gesamtrückstand Buchstaben Telefon
08441 77
+Nebenstelle
Sachgebiet
Bis 20.000 Euro A - G 347 AV 2/
Vollstr. 1/1
Bis 20.000 Euro H - J 343 AV 2/
Vollstr. 2/1
Bis 20.000 Euro K - Z 353 AV 2/
Vollstr. 3/1
Über 20.000 Euro A - F 352 AV 8/
Vollstr. 1
Über 20.000 Euro G - K 346 AV 8/
Vollstr. 2
Über 20.000 Euro L - Z 354 AV 8/
Vollstr. 3

Stand: 30.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Aufgabenbereich Telefon
08441 77
+Nebenstelle
Sachgebiet
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden 341
338
AV 8

Stand: 30.08.2023