Finanzamt Pfaffenhofen

FA-Nr.: 9154

Ansprechpartner

Körperschaftsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Veranlagung von Körperschaften, z.B. Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vereine.

Bei Vereinen entscheidet diese Stelle auch über die Gemeinnützigkeit.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Pfaffenhofen ist die Körperschaftsteuerstelle beim Finanzamt Ingolstadt.