Ansprechpartner
Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
- Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Schrobenhausen.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Arbeitsbereich | Steuernummern | Städte und Gemeinden in den Landkreisen ... | Telefon 08252 918 +Nebenstelle |
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Grunderwerb- steuer |
159/800/00000 - 159/879/99999 | Dachau Fürstenfeldbruck Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen |
211 213 |
Stand: 30.08.2023