Ansprechpartner
Rechtsbehelfsstelle (RbSt)
Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.
Arbeitsgebiet | Bereich | Telefon 0851 504 +Nebenstelle |
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RbSt 1.1 | Körperschaften | 1176 |
RbSt 1.2 | Allgemeine Veranlagungsstelle Insolvenzen |
1180 |
RbSt 1.4 | Allgemeine Veranlagungsstelle Stundung und Erlass Vollstreckung |
1257 |
RbSt 1.5 | Allgemeine Veranlagungsstelle beschränkt Steuerpflichtige Umsatzsteuerstelle |
1357 |
RbSt 1.6 | Haftung | 2511 |
RbSt 1.7 | Allgemeine Veranlagungsstelle Arbeitnehmer |
1326 |
RbSt 1.9 | Allgemeine Veranlagungsstelle Arbeitnehmer |
1348 |
RbSt 20 | Allgemeine Veranlagungsstelle Arbeitnehmer |
2429 |
RbSt 21 | Allgemeine Veranlagungsstelle | 2472 |
RbSt 22 | Abeitgeberstelle | 2415 |
Stand: 11.03.2024