Ansprechpartner
Vollstreckungsstelle
Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.
Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen
- Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
-
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
(Rubrik Formulare/Steuerzahlung)
Veranlagungssteuern
Bereich | Buchstabenbereich | Telefon 09373 202 +Nebenstelle |
Zimmer Amorbach Oberes Tor 6 |
---|---|---|---|
V-Steuern | A - B C - Hh Hi - P Q - Z |
371 370 341 340 |
108 108 101 101 |
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden | 366 | 107 |
Stand: 30.08.2023