Finanzamt Obernburg a. Main

mit Außenstelle Amorbach
FA-Nr.: 9202

Ansprechpartner

Körperschaftsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Veranlagung von Körperschaften, z.B. Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vereine.

Bei Vereinen entscheidet diese Stelle auch über die Gemeinnützigkeit.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Obernburg mit Außenstelle Amorbach ist die Körperschaftsteuerstelle beim Finanzamt Aschaffenburg.