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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Nürnberg-Süd
- Finanzkasse -
Sandstraße 20
90443 Nürnberg
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
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Hauptinhaltsbereich
Kontakt
- Erreichbarkeit des Zentralfinanzamts Nürnberg persönlich, telefonisch und per Post
- Kontaktdadten der zentralisierten Finanzkasse beim Finanzamt Nürnberg-Süd
Hausanschrift
Zentralfinanzamt Nürnberg
Thomas-Mann-Straße 50
90471 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel:
U-Bahnlinie U 1 bis Haltestelle Scharfreiterring, dann mit der Buslinie 55 bis Haltestelle Annette-Kolb-Straße oder ca. 10 Min. Fußweg bis zur Thomas-Mann-Straße 50.
Dienstgrundstück Fürth
90763 Fürth, Waldstraße 121
Nur Versteigerung von Kraftfahrzeugen, Maschinen und Geräten zu den jeweils angegebenen Terminen.
Anlieferung und Abholung nur Freitag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Telefon
Die Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Arbeitsbereichen finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner auf einen Blick
Lassen Sie sich die Durchwahlnummern der für Sie relevanten Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen:
Hinweis:
- Wenn Sie mit einer Steuernummer suchen, dann geben Sie diese bitte vollständig im Format "241/XXX/XXXXX" ein.
- "Steuernummer" und "Steuerliche Identifikationsnummer - IdNr"
Kontakt mit meinem Finanzamt über E-Mail
Zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt verwenden Sie bitte grundsätzlich Mein ELSTER.
Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Notwendige Absenderangaben
Falls Sie sich trotz der damit verbundenen Risiken für die Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt per E-Mail entscheiden, benötigen wir von Ihnen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer sowie falls vorhanden, Ihre Steuernummer.
Beachten Sie hierzu bitte die Abschnitte Datensicherheit und Antwort des Finanzamts und Befreiung vom Steuergeheimnis.
Über welche E-Mail-Adresse kann ich mein Finanzamt kontaktieren?
Die Poststellen-E-Mail-Adresse unseres Amtes lautet:
poststelle.fa-n-zfa@finanzamt.bayern.de
Wichtige Informationen
Die Kommunikation über E-Mail ist im Hinblick auf Datensicherheit risikobehaftet.
Die bayerischen Finanzämter können lediglich unverschlüsselte E-Mails annehmen.
Wenn Sie an das Finanzamt eine Nachricht per E-Mail senden möchten, dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Nachrichtenformate und mögliche Anlagen
Der Poststelle können Sie E-Mails in den Formaten Nur Text, HTML sowie Rich Text und Anhänge in den gängigen Formaten Microsoft Office und PDF übermitteln. Die Anhänge können auch in komprimierter Form (ZIP-Format) übersandt werden.
Hinweis:
E-Mails, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden zurückgewiesen oder gegebenenfalls nur im Text-Format und/oder ohne Anhang zugestellt. Sie werden hierüber umgehend per E-Mail informiert.
Datensicherheit
E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können sie gegebenenfalls lesen. Ob Sie uns per E-Mail schreiben, liegt daher allein bei Ihnen.
Antwort des Finanzamts nur nach Einwilligung in die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation
Wegen der mangelnden Datensicherheit darf Ihnen das Finanzamt nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten, die keinen Bezug zu Ihren steuerlichen Angelegenheiten haben.
Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis, dem Amtsgeheimnis, oder dem Datenschutz unterliegen, muss das Finanzamt grundsätzlich auf sichere Kommunikationswege (Postweg) ausweichen.
Das Finanzamt kann nur per E-Mail antworten, wenn Sie und alle betroffenen Personen ausdrücklich einwilligen, dass das Finanzamt unverschlüsselte E-Mails an Sie versenden darf, da auf diesem Kommunikationsweg möglicherweise personenbezogenen Daten offenbart werden könnten (§§ 87a Absatz 1 Satz 3, 30 Absatz 4 Nummer 3 Abgabenordnung). Einen entsprechenden Vordruck können Sie in unserer Rubrik Formulare herunterladen. Im Anschluss müssen Sie diesen ausfüllen und eigenhändig unterschrieben per Post, Telefax oder eingescannt per Mail an das Finanzamt übersenden. Erst nach Zugang der Einwilligung kann das Finanzamt per E-Mail Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Zuständige Finanzkasse für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs
Finanzamt Nürnberg-Süd
- Finanzkasse -
Sandstraße 20
90443 Nürnberg
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