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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 und
13.00 - 15.00 Uhr - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.
Änderungen bei der Abgabe von Steuererklärungen im Servicezentrum Ihres Finanzamts
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht
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Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Servicezentrum für Kraftfahrzeugsteuer
Beim Zentralfinanzamt Nürnberg wird die Kraftfahrzeugsteuer für das Stadtgebiet Nürnberg zentral veranlagt.
Das Servicezentrum für Kraftfahrzeugsteuer in unserem Dienstgebäude Thomas-Mann-Straße 50 ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die mit der Kraftfahrzeugsteuer zusammenhängen, wie zum Beispiel die Veranlagung zur Kraftfahrzeugsteuer, die Erteilung von Rechtsauskünften, Anträge auf Steuerbefreiung.
Hinweis:
Für andere steuerliche Angelegenheiten, wie die Abgabe der Einkommensteuererklärung, steht Ihnen das Servicezentrum des für Sie zuständigen Finanzamts Nürnberg-Nord bzw. des Finanzamts Nürnberg-Süd zur Verfügung.