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Öffnungszeiten des Servicezentrums und Telefonzeiten

Bitte beachten Sie, dass andere Abteilungen als das Servicezentrum nur mit Terminvereinbarung aufgesucht werden können.

Öffnungszeiten des Servicezentrums

Montag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Durch Terminvereinbarung vermeiden Sie längere Wartezeiten.

Weitere Informationen zum Servicezentrum

Versteigerungen

Die Versteigerungen beginnen um 09:00 Uhr.

Eine Besichtigungsmöglichkeit besteht ab 08:30 Uhr.

Zum Terminkalender

Telefonische Erreichbarkeit

Über die Ansprechpartnersuche können Sie die Durchwahl Ihrer zuständigen Bearbeiterin bzw. Ihres zuständigen Bearbeiters herausfinden.

Unter der Rufnummer 0911 5393-0 können Sie die Telefonzentrale des Zentralfinanzamts Nürnberg erreichen. Auch hier können Sie die Durchwahl der für Ihren Fall zuständigen Person erfragen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Telefonzeiten von den Öffnungszeiten des Servicezentrums abweichen!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen:

Montag - Freitag:8:00 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch:13:00 - 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn die für Sie zuständige Person ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Weitere Hotlines für allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht oder bestimmte Themen wie Grundsteuer, Auslandsrentner, Bereitschaftsdienst Steuerfahndung, ELSTER finden Sie hier: Telefon-Hotlines der Steuerverwaltung 

Bitte beachten Sie:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung. Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung ist das Finanzamt aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (z. B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte).

Zuständigkeiten

Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist eines von drei Finanzämtern, die für die Besteuerung im Gebiet der kreisfreien Stadt Nürnberg zuständig sind.

Im Grundsatz folgt die Aufgabenverteilung zwischen diesen Ämtern folgenden regionalen und sachlichen Kriterien:

  • Das Finanzamt Nürnberg-Nord und das Finanzamt Nürnberg-Süd sind grundsätzlich zuständig für die Besteuerung natürlicher Personen und von Personengesellschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in Nürnberg. Die Aufgabenverteilung ist dabei grundsätzlich regional und richtet sich danach, in welchem Stadtbezirk der Steuerpflichtige wohnt bzw. seinen Sitz hat. Einige Aufgaben sind jedoch auch bei dem einen oder anderen Amt zentralisiert.
  • Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist insbesondere zuständig für die Besteuerung von Körperschaften mit Sitz in Nürnberg. Daneben hat es überregionale Bedeutung für eine Vielzahl weiterer steuerlicher Angelegenheiten.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Über uns / Aufgaben.

Angaben über unsere Öffnungszeiten auf kommerziellen Internetseiten

Wenn Sie mit einer Internetsuchmaschine nach unseren Öffnungszeiten suchen, erhalten Sie als Treffer auch Links auf kommerzielle Seiten, die als besonderen Service u.a. die Öffnungszeiten und andere Kontaktdaten von Behörden und Institutionen anbieten. Wir weisen darauf hin, dass derartige, uns betreffende Angaben auf kommerziellen Seiten nicht von uns veranlasst sind und wir deshalb keine Verantwortung für deren Richtigkeit übernehmen können.

Unsere jeweils aktuell gültigen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Internetseite. Hier informieren wir Sie auch rechtzeitig über generelle Änderungen unserer Öffnungszeiten sowie über kurzzeitige, durch besondere Umstände bedingte Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten.