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Finanzamt Nürnberg-Süd
Sandstraße 20
90443 Nürnberg

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Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

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Über uns

Drei Finanzämter

Das Finanzamt Nürnberg-Süd ist eines von drei Finanzämtern, die für die Besteuerung im Gebiet der kreisfreien Stadt Nürnberg zuständig sind.

Im Grundsatz folgt die Zuständigkeitsverteilung zwischen diesen Ämtern folgenden persönlichen und sachlichen Kriterien.

  • Den Finanzämtern Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd obliegt die Besteuerung der in Nürnberg ansässigen natürlichen Personen und Personengesellschaften. Die Aufgabenverteilung zwischen diesen beiden Ämtern ist regional und richtet sich danach, in welchem Stadtbezirk der Steuerpflichtige wohnt bzw. seinen Sitz hat. Einige Aufgaben sind jedoch auch bei dem einen oder anderen Amt zentralisiert.
  • Das Zentralfinanzamt Nürnberg ist insbesondere zuständig für die Besteuerung von Körperschaften mit Sitz in Nürnberg sowie für die Festsetzung und Erhebung der kraftfahrzeugsteuer und der Grunderwerbsteuer. Daneben hat es überregionale Bedeutung für eine Vielzahl weiterer steuerlicher Angelegenheiten.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Über uns / Aufgaben

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