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Unsere E-Mail-Adresse

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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Betriebsprüfung (BP)

Betriebsprüfer/innen überprüfen die erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort an Hand von Unterlagen, insbesondere der Buchführung und den dazugehörenden Belegen. Vorgänge des Betriebs und anderer Einkunftsarten werden auf ihre steuerliche Bedeutung überprüft. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.

Hinweis:

Zuständig für die Betriebsprüfung der Körperschaften, der Kreditinstitute, sowie der Spar- und Darlehenskassen, der Versicherungsunternehmen und der Versorgungsbetriebe ist das Zentralfinanzamt Nürnberg

Sachgebiet Telefon
0911 248 +Nebenstelle
Zimmer
Betriebsprüfung (Kanzlei) 2436 S 051

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