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Unsere E-Mail-Adresse

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
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  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

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Ansprechpartner

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Für von Unwettern und anderen Naturkatastrophen Geschädigte können steuerliche Hilfsmaßnahmen gewährt werden. In Betracht kommen dabei Stundungen, die vorübergehende Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen, die Herabsetzung von Vorauszahlungen, Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter, Bildung von Rücklagen, Vergünstigungen bei Vermietungsobjekten, Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen.

Hinweis:

Informationen zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen finden Sie in unserer Rubrik Steuerinfos / Weitere Themen / Steuerliche Hilfsmaßnahmen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für Sie zuständigen Veranlagungsstelle gerne zur Verfügung. Die Telefondurchwahlnummer finden Sie auch auf Ihren Steuerbescheiden.

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