Ansprechpartner
Weitere Finanzbehörden
Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Nördlingen oder die Außenstelle Donauwörth zuständig, sondern andere Finanzbehörden:
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Feststellungen nach dem Außensteuergesetz
und gemäß § 180 Absatz 5 Abgabenordnung (AO)
Finanzamt Augsburg-Stadt -
Umsatzsteuererhebung der nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer und
Lohnsteuererhebung in den Fällen des § 38 Absatz 1 EStG
Finanzamt München -
Vergütung der Vorsteuer im
Vorsteuer-Vergütungsverfahren an im Ausland ansässige Unternehmer
Bundeszentralamt für Steuern