Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth

FA-Nr.: 9152 und 9111 (Donauwörth)

Ansprechpartner

Weitere Finanzbehörden

Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Nördlingen oder die Außenstelle Donauwörth zuständig, sondern andere Finanzbehörden:

  • Feststellungen nach dem Außensteuergesetz und gemäß § 180 Absatz 5 Abgabenordnung (AO)
    Finanzamt Augsburg-Stadt
  • Umsatzsteuererhebung der nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer und Lohnsteuererhebung in den Fällen des § 38 Absatz 1 EStG
    Finanzamt München
  • Vergütung der Vorsteuer im Vorsteuer-Vergütungsverfahren an im Ausland ansässige Unternehmer
    Bundeszentralamt für Steuern