Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth

FA-Nr.: 9152 und 9111 (Donauwörth)

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Steuernummern Arbeitsgebiet Zuständigkeit Telefon
152/100/00000 - 152/799/99999 Stundungs- und
Erlass-Stelle
Nördlingen 09081 215-1264
1342
1345
111/100/00000 - 111/799/99999 Stundungs- und
Erlass-Stelle
Nördlingen 09081 215-1264
1342
1345

Stand: 30.08.2023