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Anschrift
Finanzamt Neumarkt i.d.OPf.
Ingolstädter Straße 3
92318 Neumarkt
Öffnungszeiten Servicezentrum
- Mo-Mi: 7.30-15.00 Uhr
-
Do (Jan. bis Mai): 7.30 - 17.30 Uhr
Do (Juni bis Dez.): 7.30 - 15.00 Uhr - Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Telefon
- 09181/692-0
- Durchwahlnummern
Telefax
09181/692-1200
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Willkommen!
Neue Bankverbindung ab 03.06.2013!
Im Zuge der Umsetzung eines bayernweiten Konzepts zur Zentralisierung der Finanzkassen wurde die Finanzkasse des Finanzamts Neumarkt zum 03.06.2013 aufgelöst. Zuständig für diese Aufgaben ist nunmehr die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Amberg.
Information des Finanzamts Neumarkt zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) (PDF, 1 Seite, 20 KB)
Häufig nachgefragt:
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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Infos und Formulare für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Neues aus der Steuerverwaltung und dem Steuerrecht
- Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartner/innen im Finanzamt
- Informationen zur elektronischen Steuererklärung
- Vordrucke für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
- Programme zur Steuerberechnung
- Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung
- Ausbildung in der Steuerverwaltung
Aktuelle Themen
Hochwasserkatastrophe Ende Mai / Anfang Juni 2013
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden (Unwettererlass)
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 3.6.2013 (PDF 12 Seiten, 3,9 MB) - Ergänzung Verlängerung der Frist für die Abgabe von Steueranmeldungen zum 10. Juni 2013
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 7.6.2013 (PDF 3 Seiten, 117 KB) - Weitere Informationen zum Hilfs-Paket des Freistaats Bayern und Antragsformulare
Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Unternehmer!
Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen seit 1. Januar 2013 nur noch mit Authentifizierung
Bereits mehr als 140.000 Arbeitgeber in Bayern nutzen die Vorteile des ELStAM-Verfahrens!
Ausbildung im öffentlichen Dienst ab Herbst 2014:
Wichtig: Die Anmeldefrist für Ihren Einstieg in der Qualifikationsebene 3 (mindestens unbeschränkte Fachhochschulreife) endet am 28.06.2013
Weitere Themen
- Steuererklärungen 2012: 31. Mai 2013 ist Stichtag bei Verpflichtung zur Abgabe
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Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten - Zurückweisung von
Einsprüchen und Änderungsanträgen
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder - Was ändert sich im Steuerrecht zum 1. Januar 2013?
Information des Bundesfinanzministeriums - Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen
- Alterseinkünfte-Rechner - Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren für die Veranlagungszeiträume ab 2005
- Photovoltaikanlagen - Steuerliche Hinweise für Betreiber
- Verpflichtung von Unternehmen zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung
- Ehrenamt - Infos, Merkblätter, Formulare und Links
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
- Existenzgründung - Informationen, Formulare und Links
- Ferien- und Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten
