Finanzamt Neu-Ulm

FA-Nr.: 9151

Aufgaben

Das Finanzamt Neu-Ulm ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Körperschaftsteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer
  • der Grunderwerbsteuer,

sowie für die Festsetzung ..

  • der Eigenheimzulage
  • des Gewerbesteuermessbetrags
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Neu-Ulm und ggf. andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.