Aufgaben
Das Finanzamt Neu-Ulm ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung
- der Einkommensteuer,
- der Körperschaftsteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
- der Grunderwerbsteuer,
sowie für die Festsetzung ..
- der Eigenheimzulage
- des Gewerbesteuermessbetrags
- der Investitionszulage nach dem InvZulG
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Neu-Ulm und ggf. andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.