Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Günzburg
Finanzkasse
Dienststelle Krumbach
Nordstraße 8
86381 Krumbach

Sie haben Ihre Steuernummer nicht parat?

Mit unserer Ansprechpartner-Suche finden Sie Ihre Ansprechpartner/-innen auch anhand Ihres Namens.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.

Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

SEPA-Verfahren

Unter www.sepadeutschland.de, einer Seite der Deutschen Bundesbank, finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Finanzkasse

Hier werden die unbaren Zahlungseingänge verbucht und Erstattungsbeträge zur Auszahlung angewiesen.

Wichtiger Hinweis:

Die Aufgaben der Finanzkasse werden von der zentralisierten Finanzkasse Krumbach (Dienststelle des Finanzamts Günzburg) wahrgenommen. Überweisungen für das Finanzamt Neu-Ulm sind daher an die Finanzkasse Krumbach zu richten.

Auch Schecks sind direkt an die Finanzkasse Krumbach zu senden. Verzögerungen bei der Weiterleitung von beim Finanzamt Neu-Ulm eingehenden Schecks an die Finanzkasse Krumbach gehen zu Lasten des Steuerbürgers.

Bitte beachten Sie auch die abweichende Telefonvorwahl Ihrer Ansprechpartner/-innen bei der Finanzkasse Krumbach!

Ihre Ansprechpartner/-innen bei der zentralisierten Finanzkasse Krumbach

Arbeits-
bereich/
Buchhaltung
Steuernummern Bereich/
Buchstaben
Telefon
08221 902
+Nebenstelle
2-27 151/150/00000 - 151/164/99999 A - JZ 568
2-27 151/186/00000 - 151/186/99999 Insolvenzfälle
Personen-
gesellschaften
568
2-27 151/187/00000 - 151/187/99999 Personengesellschaften 568
2-27 151/188/00000 - 151/188/99999 Arbeits-
gemeinschaften
Bauherren-
gemeinschaften
568
2-27 151/189/00000 - 151/189/99999 Bauherrengemeinschaften 568
2-27 151/527/00000 - 151/645/99999 Arbeitnehmer
KUF - RZ
568
2-27 151/200/00000 - 151/222/29999 Gewinneinkünfte
A - GREIR
568
2-27 151/191/00000 - 151/191/79999 Land-
und
Fostwirte
568
2-28 151/165/00000 - 151/183/69999 Personengesellschaften.
K - ZZ
569
2-28 151/222/30000 - 151/249/99999 Gewinneinkünfte
GREIS - MEIER G
569
2-28 151/646/00000 - 151/786/99999 Arbeitnehmer
S - LZZ
569
2-28 151/799/00000 - 151/799/99999 Beschränkt
steuerpflichtige
Arbeitnehmer
569
2-28 151/288/00000 - 151/288/99999 Fahrzeugeinzel-
besteuerung
569
2-29 151/129/00000 - 151/143/69999 Körperschaften
I - ZZ
571
2-29 151/148/00000 - 151/148/99999 Insolvenzfälle
Körperschaften
571
2-29 151/300/00000 - 151/414/99999 Arbeitnehmer
A - GAL
571
2-29 151/250/00000 - 151/270/49999 Gewinneinkünfte
MEIER H - SCHOENE
571
2-29 151/297/00000 - 151/297/99999 Insolvenzfälle
natürliche
Personen
A - Z
571
2-29 151/298/00000 - 151/298/99999 Fahrzeugeinzel-
besteuerung
571
2-29 151/299/00000 - 151/299/99999 §50a EStG beschr. Stpfl. 571
2-29 151/800/00000 - 151/835/99999 Grunderwerbsteuer 571
2-30 151/102/00000 - 151/128/99999 Körperschaften
A - HZ
570
2-30 151/270/50000 - 151/293/39999 Gewinneinkünfte
SCHOENF - ZZ
570
2-30 151/415/00000 - 151/526/99999 Arbeitnehmer
GAM - KUEZ
570
2-30 151/190/00000 - 151/190/99999 beschränkt
steuerpflichtige
natürliche
Personen
570
2-30 151/192/00000 - 151/192/99999 Bauabzug-
steuer
570
2-30 151/197/00000 - 151/197/99999 Reine
Arbeitgeber
570
2-30 151/296/00000 - 151/296/99999 Grenzpendler 570
2-30 151/147/00000 - 151/147/99999 Körperschaften 570
2-30 151/297/00000 - 151/297/99999 Insolvenzfälle
natürliche
Personen
N - Z
570

Stand: 02.10.2023

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand