Ansprechpartner
Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
- Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
- Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Neu-Ulm ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Günzburg, Dillingen und Nördlingen mit Außenstelle Donauwoerth.
Steuernummern | Telefon 0731 7045 +Nebenstelle |
Sachgebiet |
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151/800/00000 - 151/811/99999 | 240 241 |
GR 01 |
151/812/00000 - 151/824/99999 | 244 245 |
GR 02 |
151/825/00000 - 151/831/99999 | 240 | GR 03 |
Stand: 30.08.2023