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Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Sachgebiet | Aufgabengebiet/ Gemeinden |
Telefon 0731 7045 +Nebenstelle |
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BEW 1 | Bedarfsbewertung und Einheitsbewertung in Ertragswertverfahren für das Stadtgebiet Neu-Ulm u. gemeindefreie Gebiete | 131 |
BEW 2 | Bedarfsbewertung und Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren für Roggenburg, Senden, Bellenberg, Oberroth, Osterberg, Unterroth, Altenstadt, Buch, Kellmünz | 132 |
BEW 3 | Bedarfsbewertung und Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren für Holzheim, Nersingen, Pfaffenhofen, Vöhringen, Weißenhorn | 133 |
BEW 4 | Bedarfsbewertung und Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren für Ortsteile Neu-Ulm, Illertissen, Elchingen | 134 |
BEW 5 | Bewertung im Sachwertverfahren | 135 |
BB 5 | Bedarfsbewertung | 136 |
BEW Rechtsbehelfe | Zentrale Bearbeitung der Einsprüche für die Bewertungsstelle | 138 243 |
Stand: 23.01.2024