Finanzamt Neu-Ulm

FA-Nr.: 9151

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Sachgebiet Aufgabengebiet/
Gemeinden
Telefon
0731 7045
+Nebenstelle
BEW 1 Bedarfsbewertung und Einheitsbewertung in Ertragswertverfahren für das Stadtgebiet Neu-Ulm u. gemeindefreie Gebiete 131
BEW 2 Bedarfsbewertung und Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren für Roggenburg, Senden, Bellenberg, Oberroth, Osterberg, Unterroth, Altenstadt, Buch, Kellmünz 132
BEW 3 Bedarfsbewertung und Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren für Holzheim, Nersingen, Pfaffenhofen, Vöhringen, Weißenhorn 133
BEW 4 Bedarfsbewertung und Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren für Ortsteile Neu-Ulm, Illertissen, Elchingen 134
BEW 5 Bewertung im Sachwertverfahren 135
BB 5 Bedarfsbewertung 136
BEW Rechtsbehelfe Zentrale Bearbeitung der Einsprüche für die Bewertungsstelle 138
243

Stand: 23.01.2024