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Unsere E-Mail-Adresse

... finden Sie in unserer Rubrik Kontakt, Abschnitt E-Mail-Adresse.

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein großer Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt und daher außerhalb der genannten Zeiten telefonisch nicht erreichbar ist.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

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Ansprechpartner

Körperschaftsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Bearbeitung der Steuerangelegenheiten von Körperschaften, z.B. von Steuererklärungen der Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) und Vereine. Bei Vereinen entscheidet diese Stelle auch über die Gemeinnützigkeit.

Zuständig ist die Abteilung Körperschaften des Finanzamts München. Die Aufgabenverteilung richtet sich nach der Rechtsform und nach Buchstaben bzw. Steuernummern.

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