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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach verschiedenen Modellen teilzeitbeschäftigt und daher zu den genannten Zeiten ggf. nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht

24 Stunden täglich

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserer Sammlung finden Sie die Antworten auf die gängigen Fragen an die Servicezentren der Finanzämter und das Servicetelefon der bayerischen Steuerverwaltung.

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Kontakt

Das Finanzamt München untergliedert sich in acht Abteilungen, deren Arbeitsbereiche in verschiedenen Dienstgebäuden in München und in Bearbeitungsstellen in anderen Orten untergebracht sind.

Gemeinsame Telefonzentrale

Sie erreichen alle Arbeitsbereiche des Finanzamts München telefonisch unter
089 1252-0

Telefondurchwahlnummern

Die Telefondurchwahlnummern der einzelnen Arbeitsbereiche finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner auf einen Blick

Sie können sich auch die Durchwahlnummern aller für Sie relevanten Arbeitsbereiche individuell zusammenstellen lassen.
Geben Sie dazu nachstehend ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Suchen".

Falls Sie noch keine Steuernummer haben oder Ihre Steuernummer nicht parat haben, dann können Sie auch eine Suche anhand Ihres Namens durchführen.

Gemeinsames Servicezentrum

Anschriften, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen

  • Abteilung I
    Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben A bis E
  • Abteilung II
    Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben F bis I , Veranlagung von beschränkt steuerpflichtigen Personen, Zentrale Zuständigkeit für ausländische Unternehmer im Baugewerbe aus Österreich und Italien, ausländische Werkvertragsunternehmen (nicht Bau)
  • Abteilung III
    Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben J bis M
  • Abteilung IV
    Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben N bis S (ohne SCH)
  • Abteilung V
    Veranlagung von natürlichen Personen und Personengesellschaften Buchstaben SCH und T bis Z
  • Abteilung Körperschaften
    Veranlagung von Körperschaften, Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle, Bewertung, sonstige Verkehrsteuern
  • Abteilung Erhebung
    Finanzkasse, Beitreibung, Stundung und Erlass, Kraftfahrzeugsteuer
  • Abteilung Betriebsprüfung
    Überprüfung der erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort

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