Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Mühldorf, sondern von anderen Finanzbehörden bearbeitet.
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
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Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer |
Finanzamt Eggenfelden |
Kapitalverkehrsteuer, Wechselsteuer, Rennwett- u. Lotteriesteuer, |
Finanzamt München, Abteilung Körperschaften |
Umsatzbesteuerung der nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmen | Finanzamt München, Abteilung II |
Betriebsprüfung der Versorgungsbetriebe, Steuerfahndung, Bußgeld- u. Strafsachen |
Finanzamt Rosenheim |
Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer |
Bundeszentralamt für Steuern |
Stand: 05.03.2018