Finanzamt Mühldorf

FA-Nr.: 9141

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Mühldorf, sondern von anderen Finanzbehörden bearbeitet.

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter
Erbschaftsteuer,
Schenkungsteuer
Finanzamt Eggenfelden
Kapitalverkehrsteuer,
Wechselsteuer,
Rennwett- u. Lotteriesteuer,
Finanzamt München, Abteilung Körperschaften
Umsatzbesteuerung der nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmen Finanzamt München, Abteilung II
Betriebsprüfung der Versorgungsbetriebe,
Steuerfahndung,
Bußgeld- u. Strafsachen
Finanzamt Rosenheim
Versicherungsteuer,
Feuerschutzsteuer
Bundeszentralamt für Steuern

Stand: 05.03.2018