Finanzamt Mühldorf

FA-Nr.: 9141

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Hinweis:

Aufgabenbereich Steuernummern Telefon
08631 616
+Nebenstelle
Veranlagungssteuern allgemein 141/100/00000 - 141/799/99999 125
Grunderwerbsteuer 141/800/00000 - 141/899/99999 606

Stand: 29.08.2023