Finanzamt
Memmingen-Mindelheim

FA-Nr.: 9138 und 9140

Ansprechpartner

Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Arbeitsbereich Steuernummern Telefon 08331 608
+Nebenstelle
Bauabzugsteuer 138/192/00000 - 138/192/99999 151

Stand: 29.01.2020