Finanzamt
Memmingen-Mindelheim

FA-Nr.: 9138 und 9140

Ansprechpartner

Ausländische Unternehmer und Arbeitgeber

Zuständig für die Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie für deren Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) und für die Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs ist das

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