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29.11.2017 - Lohrer Echo

Neue Aufgaben übernommen

Finanzamt Lohr: Neubau vor 25 Jahren eingeweiht – Digitaler Wandel schreitet voran

Neubau des Lohrer Finanzamts
Vor 25 Jahren wurde der Neubau des Lohrer Finanzamts an der Rexrothstraße offiziell eingeweiht. Das Gebäude entstand in zweieinhalbjähriger Bauzeit für rund zwölf Millionen Mark (circa sechs Millionen Euro). - Foto: Thomas Josef Möhler

LOHR. Vor 25 Jahren, Ende November 1992, wurde der Neubau des Finanzamts Lohr an der Rexrothstraße offiziell eingeweiht. Seither haben sich seine Aufgaben verändert, noch mehr aber seine Arbeitsweise durch die Digitalisierung.
Entgegen anderslautender Behauptungen sei die öffentliche Verwaltung eben nicht statisch, meinte Amtsleiter Frank Beifuß in einem Gespräch mit unserem Medienhaus. Mit dem Neubau des Finanzamts in Lohr löste die bayerische Staatsregierung ein knapp 20 Jahre altes Versprechen ein.
Als Ausgleich für den Verlust des Kreissitzes sollte Lohr ein neues Finanzamt erhalten. Neben politischen sprachen auch sachliche Gründe für einen Neubau. Das alte Gebäude an der Erthalstraße war nach den Worten des damaligen Amtsleiters Jürgen Taubert "absolut verbraucht".

Außenstelle nicht aufgelöst

Die Bauarbeiten dauerten zweieinhalb Jahre und kosteten knapp zwölf Millionen Mark (rund sechs Millionen Euro). Die Nutzfläche des Neubaus betrug 2600 Quadratmeter. Ursprünglich sollte auch die Außenstelle am Kreissitz Karlstadt aufgelöst und in das neue Lohrer Amt einbezogen werden. Im Interesse der Bürgernähe blieb sie aber erhalten.
Zum Ausgleich bekam Lohr die regionale Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle für den ganzen Regierungsbezirk Unterfranken und mehrere mittelfränkischen Finanzamtsbezirke. Zudem erhielt das Finanzamt Lohr ab 1. Januar 1993 die Zuständigkeit für die Besteuerung der Körperschaften im Main-Spessart-Kreis. 2000/2001 wurden in Lohr und an den Außenstellen Marktheidenfeld und Karlstadt die Servicezentren als zentrale Ansprechstellen für die Bürger eröffnet.
Ein wichtiger Schritt war nach den Worten von Frank Beifuß die »Optimierung der Außenstellen« im Juni 2002. Viele Arbeitsbereiche, die es an allen drei Standorten gegeben habe, seien an einem Ort konzentriert worden. So sei etwa Karlstadt seither für die gesamte Umsatzsteuervoranmeldung zuständig, in Marktheidenfeld sitze die Vollstreckungsstelle. Die Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen sei nach dem Alphabet verteilt worden. So sei Lohr für die Arbeitnehmerfälle von A bis Kirl zuständig.
Im Jahr 2006 sei die vorher in Aschaffenburg ansässige Betriebsprüfungsstelle nach Lohr gekommen und die Umsatzsteuerprüfung nach Karlstadt. Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sei 2014 im Rahmen einer bundesweiten Reform an die Bundeszollverwaltung abgegeben worden. Die Finanzkasse sei im Herbst 2016 nach Bad Kissingen gegangen, was einige Stellen gekostet habe. Dieser Verlust sei durch zwei Veränderungen im Rahmen der Behördenverlagerung im Zuge der "Heimatstrategie" der Staatsregierung aber mehr als ausgeglichen worden, betonte Beifuß. Dabei habe das Finanzamt Lohr zentrale Aufgaben für einige Bereiche Nordbayerns übernommen: "Wir waren das erste Finanzamt, das die Maßnahmen umgesetzt hat."

Zuständig auch für Nürnberg

Zum 1. Januar 2016 bekam Lohr die Zuständigkeit für das "Feststellungsverfahren gemäß Paragraf 151 Bewertungsgesetz" für ganz Unterfranken und das westliche Mittelfranken. Dabei geht es um die Bewertung von Unternehmensvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Zum 1. Januar 2017 wurde Lohr zuständig für die Grunderwerbssteuer der Regionen Nürnberg, Erlangen und Hersbruck. "Das hat uns 13 Arbeitsplätze mehr gebracht", so der Leitende Regierungsdirektor.
Derzeit arbeiten laut Beifuß 177 Stammkräfte und 42 Anwärter (Auszubildende und Studenten) im Finanzamt Lohr und seinen Außenstellen. Einige Stellen seien unbesetzt und ausgeschrieben worden, so dass die Zahl der Beschäftigten noch zunehmen werde. 21 der 42 Anwärter hätten ihre Ausbildung erst in diesem Jahr begonnen, das sei ein absoluter Rekord für die Behörde. Das Finanzamt sei ein "solider Arbeitgeber" und biete "anspruchsvolle und sichere Arbeitsplätze".
55 Prozent der Einkommenssteuererklärungen werden nach Angaben des Amtsleiters inzwischen in elektronischer Form mit dem Programm "Elster" eingereicht. Das entspreche in etwa dem bayerischen Durchschnitt. Beifuß warb für noch mehr Elster-Erklärungen: Allein die Plausibilitätsprüfung bei der Eingabe der Daten verringere Fehler und die Zahl notwendiger Nachfragen.
Steuererklärungen in Papierform würden im zentralen Scan-Zentrum in Wunsiedel digitalisiert, so dass es im Finanzamt selbst einen einheitlichen elektronischen Workflow mit elektronischen Akten gebe. Ein weiterer Schritt sei für 2018 geplant. Dann wechsle die bayerische Steuerverwaltung von der Belegvorlage zur Belegvorhaltepflicht.

Steuersekretäranwärter
Elf Steuersekretäranwärter haben in diesem Jahr eine zweijährige Ausbildung begonnen. - Foto: Finanzamt

Steuerinspektoranwärter
Zehn Steuerinspektoranwärter absolvieren ein dreijähriges duales Studium. Der Praxiseinsatz erfolgt in Lohr. - Foto: Finanzamt

Belege nur noch aufbewahren

Das bedeute: Belege müssten grundsätzlich nicht mehr mit der Steuererklärung abgeben, sondern aufbewahrt und nur auf konkrete Anfrage eingereicht werden. Das ermögliche es, eine ganze Anzahl von Steuererklärungen vollautomatisch mit maschinellen Risikomanagementsystemen zu bearbeiten.
"Das ist keine Personaleinsparungsmaßnahme, sondern eine Konzentration auf das Wesentliche", unterstrich Beifuß. Bei der maschinellen Bearbeitung auffällige Steuererklärungen könnten intensiver geprüft werden. Die Arbeitsbelastung bleibe hoch, auch durch die neu hinzugekommenen Aufgaben.

Hintergrund: Wichtige steuerliche Neuerungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 wird die elektronisch authentifizierte Übermittlung für Unternehmer und Betreiber von Photovoltaikanlagen Pflicht. Unter anderem die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) können ab dem nächsten Jahr grundsätzlich nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Nur in ausgewiesenen Härtefällen kann das Finanzamt hierauf verzichten. Die sogenannte komprimierte Erklärung mit elektronischer Datenübertragung und zusätzlicher Unterschrift auf einem Papierformular ist nicht mehr möglich. Auch die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17 500 Euro die Abgabe einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, läuft damit aus. Weitere Informationen gibt es unter www.elster.de und www.finanzamt-lohr.de. (tjm)

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