Finanzamt Lohr a. Main

mit Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld
FA-Nr.: 9231

Aufgaben

Sachliche Zuständigkeit des Finanzamts Lohr a. Main und Aufgabenverteilung zwischen Stammamt und Außenstellen

Sachliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …

  • der Einkommensteuer,
  • der Körperschaftsteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer
  • der Erbschaft- und Schenkungsteuer (erweiterter Amtsbezirk)

sowie für die Festsetzung ..

  • der Eigenheimzulage
  • des Gewerbesteuermessbetrags
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG

Daneben ist das Finanzamt Lohr am Main als eine von 18 Grunderwerbsteuerzentralstellen in Bayern zuständig für die Besteuerung von Erwerben in den Amtsbezirken der Finanzämter Erlangen, Hersbruck, Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd sowie des Zentralfinanzamts Nürnberg

Für Erwerbe im Amtsbezirk des Finanzamts Lohr am Main ist die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Bad Kissingen zuständig.

Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Bad Kissingen zuständig.

Stammamt und Außenstellen

Das Stammfinanzamt Lohr a. Main und die Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld haben einen gemeinsamen Amtsbezirk. Die Aufgabenverteilung zwischen diesen drei Dienststellen erfolgt daher nicht regional nach dem Wohnsitz der Steuerpflichtigen, sondern nach anderen Kriterien, insbesondere dem Namen der Steuerpflichtigen. So befinden sich etwa Arbeitseinheiten der Arbeitnehmerstelle (Veranlagung von Arbeitnehmern) sowie der Allgemeinen Veranlagungsstellen (Veranlagung von Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten, freiberuflich Tätigen und Vermietern) nach Buchstabenbereichen verteilt sowohl in Lohr als auch in Karlstadt und Marktheidenfeld.

Einzelheiten zur Aufgabenverteilung zwischen den drei Dienststellen finden Sie unter Kontakt / Ansprechpartner).

Drei Servicezentren

Als regionale Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger befindet sich in jeder Dienststelle ein Servicezentrum. Dort können alle wesentlichen laufenden steuerlichen Angelegenheiten erledigt werden, unabhängig davon, welche Dienststelle im Einzelfall zuständig ist.

Weitere Informationen zu unseren Servicezentren finden Sie unter Kontakt/Servicezentrum.