Finanzamt Lohr a. Main

mit Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld
FA-Nr.: 9231

Amtsbezirk

Regulärer Amtsbezirk

Das Finanzamt Lohr a. Main und seine Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld haben einen gemeinsamen Amtsbezirk. Er erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Main-Spessart.

Die Gesamtfläche des Amtsbezirks beträgt 1.322 KM² mit etwa 130.000 Einwohnern.

Landkreiskarte

© Landkreis Main-Spessart

Gemeinden des Amtsbezirks

Im Amtsbezirk liegen die folgenden 40 Städte und Gemeinden.

A - G H - N O - Z
97450 Arnstein 97841 Hafenlohr 97791 Obersinn
97773 Aura 97892 Hasloch 97846 Partenstein
97834 Birkenfeld 97267 Himmelstadt 97848 Rechtenbach
97836 Bischbrunn 97842 Karbach 97282 Retzstadt
97775 Burgsinn 97753 Karlstadt 97794 Rieneck
97837 Erlenbach 97783 Karsbach 97849 Roden
97839 Esselbach 97892 Kreuzwertheim 97851 Rothenfels
97776 Eußenheim 97816 Lohr a. Main 97892 Schollbrunn
97778 Fellen 97828 Marktheidenfeld 97854 Steinfeld
97833 Frammersbach 97785 Mittelsinn 97289 Thüngen
97737 Gemünden 97788 Neuendorf 97855 Triefenstein
97780 Gössenheim 97843 Neuhütten 97857 Urspringen
97782 Gräfendorf 97845 Neustadt 97846 Wiesthal
- - 97225 Zellingen

Stand: 02.03.2018

Erweiterte Zuständigkeit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Neben der regulären Zuständigkeit hat das Stammfinanzamt Lohr die überregionale Aufgabe der Besteuerung von Erbschaft- und Schenkungssteuerfällen, soweit die Erblasser oder Schenker ihren Wohnsitz in Unterfranken oder im westlichen Mittelfranken hatten bzw. haben.

Karte des erweiterten Amtsbezirks

Im einzelnen erstreckt sich dieser erweiterte Amtsbezirk auf die Amtsbezirke der folgenden Finanzämter: (ggf. jeweils mit Außenstellen):

Grunderwerbsteuerzentralstelle

Das Finanzamt Lohr am Main ist als eine von 18 Grunderwerbsteuerzentralstellen in Bayern zuständig für die Besteuerung von Erwerben in den Amtsbezirken folgender Finanzämter:

Für Erwerbe im Amtsbezirk des Finanzamts Lohr am Main ist die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Bad Kissingen zuständig.