Finanzamt Lohr a. Main

mit Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld
FA-Nr.: 9231

Ansprechpartner

Kraftfahrzeugsteuer

Zuständigkeit der Zollverwaltung

Zuständig für Angelegenheiten der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

Bei allgemeinen Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer wenden Sie sich bitte an die Zentrale Auskunft:

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Für spezielle Einzelfragen zur Besteuerung eines in unserem Amtsbezirk zugelassenen Fahrzeugs ist zuständig:

Hauptzollamt Schweinfurt
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 6464-0
Fax: 09721 6464-1800
E-Mail: poststelle@hzasw.bfinv.de

Fachliche Informationen