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Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Zuständig für Steuerfahndungsprüfungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und organisierter Kriminalität ist die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd.
In den übrigen Fällen ist die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Würzburg zuständig.