Finanzamt Lohr a. Main

mit Außenstellen Karlstadt und Marktheidenfeld
FA-Nr.: 9231

Ansprechpartner

Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Zuständig für Steuerfahndungsprüfungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und organisierter Kriminalität ist die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd.

In den übrigen Fällen ist die Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Würzburg zuständig.