Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Lindau sondern eine andere Finanzbehörde zuständig.
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
---|---|
Zahlungsverkehr/Finanzkasse | Finanzamt Kaufbeuren |
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | Finanzamt Kempten Außenstelle Immenstadt |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Kaufbeuren |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Memmingen |
Betriebsprüfung der gewerblichen und freiberuflichen Groß-, Mittel und Kleinbetriebe | Finanzamt Kempten |
Bußgeld- und Strafsachen | Finanzamt Kempten |
Betriebsprüfung der Versicherungsunternehmen | Finanzamt Kempten |
Veranlagung von Körperschaften | Finanzamt Kempten |
Steuerabzug vom Kapitalertrag | Finanzamt Kempten |
Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Abs. 1 - 3 EStG | Finanzamt Kempten |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betrieben mit mehr als 499 Arbeitnehmern | Finanzamt Kempten |
Umsatzsteuerprüfung | Finanzamt Kempten |
Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe | Finanzamt München |
Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer | Bundeszentralamt für Steuern |
Umsatzbesteuerung der nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer | Finanzamt München |
Außensteuerrecht und gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 5 AO Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe |
Finanzamt Augsburg Stadt |
Außensteuerrecht und "Gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen" nach § 180 Abs. 5 AO Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe |
Finanzamt Augsburg Land |
Stand: 12.06.2017