Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Dienstgebäude

Finanzamt Lindau
Brettermarkt 4
88131 Lindau
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Paradiesplatz 2
88131 Lindau

Montag: 7.30 - 14.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 14.00 Uhr
Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr

Details...

Kontaktmöglichkeiten


ELSTER: Ihr Online-Finanzamt

Elster Logo


BayernPortal

Logo BayernPortal

Hauptinhaltsbereich

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Für folgende steuerliche Angelegenheiten ist nicht das Finanzamt Lindau sondern eine andere Finanzbehörde zuständig.

Bitte prüfen!

Nach der maschinellen Überprüfung könnten folgende Einträge formal fehlerhaft sein mit der Folge, dass insbesondere die Ansprechpartnersuche beeinträchtigt werden könnte.

Trennzeichen " - " nicht beachtet:

  • Bußgeld- und Strafsachen
Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Zahlungsverkehr/Finanzkasse Finanzamt Kaufbeuren
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Finanzamt Kempten Außenstelle Immenstadt
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Kaufbeuren
Grunderwerbsteuer Finanzamt Memmingen
Betriebsprüfung der gewerblichen und freiberuflichen Groß-, Mittel und Kleinbetriebe Finanzamt Kempten
Bußgeld- und Strafsachen Finanzamt Kempten
Betriebsprüfung der Versicherungsunternehmen Finanzamt Kempten
Veranlagung von Körperschaften Finanzamt Kempten
Steuerabzug vom Kapitalertrag Finanzamt Kempten
Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen nach § 50a Abs. 1 - 3 EStG Finanzamt Kempten
Lohnsteueraußenprüfung bei Betrieben mit mehr als 499 Arbeitnehmern Finanzamt Kempten
Umsatzsteuerprüfung Finanzamt Kempten
Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe Finanzamt München
Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer Bundeszentralamt für Steuern
Umsatzbesteuerung der nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer Finanzamt München
Außensteuerrecht und gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 5 AO
Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe
Finanzamt Augsburg Stadt
Außensteuerrecht und "Gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen" nach § 180 Abs. 5 AO
Betriebsprüfung Versorgungsbetriebe
Finanzamt Augsburg Land

Stand: 12.06.2017

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand