Aufgaben
Das Finanzamt Lichtenfels ist innerhalb seines Amtsbezirks zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern, Zulagen und Messbeträge:
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Eigenheimzulage
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuermessbetrag (nur Festsetzung)
- Grundsteuermessbetrag (nur Festsetzung)
- Investitionszulage
- Kapitalertragsteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
Für einige Aufgaben auf dem Gebiet der Steuerfestsetzung und -erhebung ist nicht das Finanzamt Lichtenfels, sondern sind andere Finanzbehörden zuständig. Näheres dazu in unserer Rubrik Zuständigkeit anderer Finanzbehörden .