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Kontakt
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle München
80284 München
Telefon: 089 9991-0
Fax: 089 9991-1099
E-Mail: poststelle@lfst.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Steuern
Dienststelle Nürnberg
90332 Nürnberg
Telefon: 0911 991 0
Fax: 0911 991 1099
E-Mail:
poststelle@lfst.bayern.de
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Hauptinhaltsbereich
Lohnsteuerhilfeverein
Das Bayerische Landesamt für Steuern übt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine aus und bearbeitet dabei folgende Anträge:
- Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen in Bayern
- Eröffnung und Schließung von Beratungsstellen, Änderungen der Verhältnisse in den Beratungsstellen, wenn diese in Bayern liegen.
Dazu gehören auch Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, die ihren Sitz außerhalb von Bayern haben.
Das Bayerische Landesamt für Steuern erfüllt die vorgenannten Aufgaben für das gesamte Bundesland Bayern am Standort Nürnberg.
Weitere Informationen und Download
- Merkblatt über die Anerkennung und Pflichten eines Lohnsteuerhilfevereins (PDF, 134 KB)
- Mustersatzung eines Lohnsteuerhilfevereins (PDF, 46 KB)
- Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein (PDF, 31 KB)
- Mitteilung nach § 23 Abs. 4 StBerG (PDF, 24 KB)
- Geschäftsprüfungsbericht (MS Word, 116 KB)
- Vollmacht für Lohnsteuerhilfevereine (MS Word, 40KB)
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Recht der Lohnsteuerhilfevereine wenden Sie sich bitte an
Herrn Renner
Bayerisches Landesamt für Steuern
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
Telefon: 0911 991-2604
Telefax: 0911 991-492604