Finanzamt Landshut

FA-Nr.: 9132

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Steuernummern Buchstabe Telefon
0871 8529
+Nebenstelle
132/100/00000 - 132/147/99999 Kapitalgesellschaften
A - Z
462
132/150/00000 - 132/185/99999 Personengesellschaften
A - Z
462
132/200/00000 - 132/269/99999 Veranlagungsstelle
A - SCHNEIDER M
462
132/270/00000 - 132/296/99999 Veranlagungsstelle
SCHNEIDER N - Z
629
132/300/00000 - 132/786/99999 ÜVSt
A - Z
629

Stand: 09.11.2020