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Bodenschätzung/Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Weitere Informationen zur Bodenschätzung
Ansprechpartner | Telefon |
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ALS Stauber Finanzamt Landshut |
0871 8529-594 Mobil: 0173 8630578 |
VB Rieder | 0871 8529-625 Mobil: 0151 64500176 |
Stand: 05.02.2024