Finanzamt Landsberg am Lech

FA-Nr.: 9131

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Rückstandsfälle Veranlagungssteuern

Sachgebiet Telefon
08191 332
+Nebenstelle
Vollstreckung 01 140
Vollstreckung 02 139
Vollstreckung 03 136
Vollstreckung 04 137
Vollstreckung 10 139

Stand: 04.01.2024

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Bereich Telefon
08191 332
+Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden 139
135

Stand: 29.08.2023

Vollstreckungsaußendienst

Arbeitsbereich Telefon
08191 332
+Nebenstelle
Außendienst 136

Stand: 04.01.2024