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Betriebsnahe Veranlagung (BNV)
Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.
Prüfung von Betrieben mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit
Zuständig ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Kaufbeuren .
Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Zuständig ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Augsburg-Land.