Finanzamt Kulmbach

FA-Nr.: 9229

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Kulmbach, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet:

Steuerliche Angelegenheitbitte an das Zuständige Finanzbehörde
Veranlagung von Körperschaften (Vereine, GmbHs, Aktiengesellschaften) Finanzamt Bayreuth
Betriebsprüfung Finanzamt Bayreuth
Bußgeld- und Strafsachen Finanzamt Bayreuth
Lohnsteuerprüfung für Betriebe über 500 Mitarbeiter Finanzamt Bayreuth
Steuerfahndung Finanzamt Bayreuth
Umsatzsteuersonderprüfung Finanzamt Bayreuth
Erbschaft- und Schenkungssteuer Finanzamt Hof
Grunderwerbsteuer Finanzamt Bamberg
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs. Zentralfinanzamt Nürnberg

Stand: 01.03.2018