Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Kulmbach, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet:
Steuerliche Angelegenheitbitte an das | Zuständige Finanzbehörde |
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Veranlagung von Körperschaften (Vereine, GmbHs, Aktiengesellschaften) | Finanzamt Bayreuth |
Betriebsprüfung | Finanzamt Bayreuth |
Bußgeld- und Strafsachen | Finanzamt Bayreuth |
Lohnsteuerprüfung für Betriebe über 500 Mitarbeiter | Finanzamt Bayreuth |
Steuerfahndung | Finanzamt Bayreuth |
Umsatzsteuersonderprüfung | Finanzamt Bayreuth |
Erbschaft- und Schenkungssteuer | Finanzamt Hof |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Bamberg |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs. | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Stand: 01.03.2018